Ein Mietverhältnis in der Schweiz umfasst viele rechtliche Aspekte, die sowohl Mieter als auch Vermieter kennen sollten. Das Gesetz schützt beide Parteien, dennoch gibt es wichtige Punkte, die vor und während der Mietdauer beachtet werden sollten. Hier ein Überblick über die wichtigsten Regelungen:
1. Mietvertrag – Was muss enthalten sein?
Ein schriftlicher Mietvertrag ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber sehr zu empfehlen. Der Vertrag sollte mindestens folgende Punkte enthalten:
- Mietzins und Nebenkosten
- Kündigungsfrist und -bedingungen
- Mietkaution (maximal drei Monatsmieten)
- Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter
- Regelungen zu Unterhalt und Reparaturen
2. Mietkaution – Wie funktioniert sie?
Die Mietkaution dient als Sicherheit für eventuelle Schäden oder ausstehende Mietzahlungen. In der Schweiz darf sie maximal drei Monatsmieten betragen. Die Kaution muss auf ein spezielles Sperrkonto auf den Namen des Mieters eingezahlt werden.
3. Nebenkosten – Was muss der Vermieter übernehmen?
Nebenkosten müssen im Mietvertrag genau aufgelistet sein. Dazu zählen beispielsweise Heizung, Wasser, Abwasser, Hauswartung oder weitere Betriebskosten. Der Vermieter ist verpflichtet, einmal jährlich eine detaillierte Abrechnung vorzulegen.
4. Kündigungsfristen und Mieterschutz
Die Kündigungsfrist für Mietwohnungen beträgt in der Regel drei Monate, kann jedoch im Vertrag anders geregelt sein. Wenn der Vermieter kündigen möchte, muss ein gesetzlich anerkannter Grund vorliegen (z. B. Eigenbedarf oder Vertragsverletzung). Bei ungerechtfertigter Kündigung können sich Mieter an die zuständige Schlichtungsstelle wenden.
5. Untermiete – Ist das erlaubt?
Ja, Untermiete ist grundsätzlich erlaubt, allerdings muss der Vermieter zustimmen. Eine Ablehnung ist nur zulässig, wenn ein unangemessener Untermietzins verlangt oder die Wohnung überbelegt wird.
6. Reparaturen und Unterhalt
Kleinere Reparaturen bis etwa CHF 150 muss der Mieter selbst übernehmen (z. B. Dichtungen ersetzen, Glühbirnen wechseln). Grössere Reparaturen und der allgemeine Unterhalt fallen in den Verantwortungsbereich des Vermieters.
7. Mietzinserhöhung – Was ist zu beachten?
Ein Vermieter darf den Mietzins nicht beliebig erhöhen. Es braucht einen gesetzlichen Grund, z. B. gestiegene Hypothekarzinsen oder Renovationsarbeiten. Eine Erhöhung muss schriftlich und mit einer nachvollziehbaren Begründung mitgeteilt werden.
Fragen Sie sich, worauf Sie als Mieter oder Vermieter achten sollten?
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